Die jährliche Sitzung der gemeinsamen FCI-Ausstellungs- und Richterkommission fand
wie immer am ersten Februarwochenende in Luxemburg statt.
Frau Gitty Schwab-Kersch, Präsidentin der Fédération Cynologique Luxembourgeoise
(FCL) und ihre Vorstandsmitglieder waren die perfekten Gastgeber, und alle Delegierten
aus 30 verschiedenen Ländern fühlten sich sehr willkommen.
Im Anschluss an sehr offene und interessante Diskussionen wurden die folgenden Vorschläge
an den FCI-Vorstand übermittelt: Die meisten wurden genehmigt:
1. Vorschlag: Ausstellungsreglement der FCI, Art. 3
Bisheriger Text im Reglement, Art. 3: „Muss eine Ausstellung aufgrund höherer Gewalt
abgesagt werden, hat der Organisator einen Teil der gezahlten Meldegelder zurückzuerstatten."
sollte geändert werden zu:
„Muss eine Ausstellung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, wird den Organisatoren
empfohlen, auf Grundlage ihrer eigenen bestehenden Bestimmungen, einen Teil der
gezahlten Meldegelder zurückzuerstatten."
Vom Vorstand genehmigt.
2. Vorschlag: Ausstellungsreglement der FCI, Art. 5
Bisheriger Text im Reglement, Art. 5: “Nach Meldeschluss einer Veranstaltung ist
es nicht mehr erlaubt, einen Hund in eine andere Klasse umzusetzen, nachdem der
Katalog bereits gedruckt wurde, es sei denn, es handelt sich um einen administrativen
Fehler des Ausstellungskomitees“
sollte geändert werden zu:
Nach Meldeschluss einer Veranstaltung ist es nicht mehr erlaubt, einen Hund in eine
andere Klasse umzusetzen, nachdem der Katalog bereits gedruckt wurde, es
sei denn,
es handelt sich um einen administrativen Fehler des Ausstellungskomitees.
Vom Vorstand genehmigt.
3. Vorschlag: Ausstellungsreglement der FCI: Beobachter bei Welt- und Sektionsausstellungen
Art. D, bisheriger Text im Reglement: „Der FCI Beobachter bei Welt- und Sektionsausstellungen
erhält die gleichen Tagesspesen wie ein Richter, ebenfalls die Reisekosten, Hotelkosten
und Spesen fürs Essen.“
sollte geändert werden zu:
„Die Kosten des FCI-Beobachters, einschließlich Tagesspesen, werden von der FCI getragen.“
Der FCI-Vorstand stimmt dem nicht zu.
Er ist jedoch damit einverstanden, eine Klausel aufzunehmen, dass im Fall eines
vom FCI-Vorstand verlangten Besuchs im Vorfeld der Veranstaltung alle Kosten und
Spesen von der FCI getragen werden.
4. Vorschlag: Die FCI sollte auch eine Checkliste und einen Zeitplan für den Beobachter,
der die Ausstellung besucht und vorbereitet, bereithalten.
Vom Vorstand genehmigt. TJ wird dies übernehmen.
5. Vorschlag: Der Kennel Club (England) erkennt keine kontinentalen Meisterschaftstitel
an, weshalb es für englische Aussteller nicht attraktiv ist, an Messen auf dem europäischen
Kontinent teilzunehmen: Der FCI-Vorstand wird darum gebeten, sich mit dem KC in
Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden.
Der Vorstand nimmt diesen Antrag zur Kenntnis.
6. Vorschlag: Ausstellungsverbote, Art. 14: Jedes Mitglied und alle Vertragspartner
der FCI sind verpflichtet, im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen
Landes eine Liste der mit einem Ausstellungsverbot belegten Hunde, Aussteller und/oder
Vorführer zu veröffentlichen. An dieses Verbot sind alle Organisatoren gebunden.
Nicht alle Länder (Mitglieder und Vertragspartner) befolgen diese Vorschriften.
Der FCI-Vorstand wird darum gebeten, dies zu untersuchen, und rechtliche Hilfestellung
zu leisten, wie dieser Artikel effizienter umgesetzt werden kann.
Yves De Clercq teilt mit, dass die Forfeit-Liste in der Tat von den meisten Ländern
nicht beachtet wird. Falls ein Aussteller seine Schulden (Teilnahmegebühren) begleicht,
wird die FCI dann alle CACIBs bestätigen, die ihm verweigert wurden, als er im Zahlungsverzug
war? Was ist mit dem RCACIB? Die Situation ist sehr kompliziert und zeitraubend
und bringt nur wenige effektive Ergebnisse.
Der Vorstand beschließt darum, Artikel 14 zu streichen. Artikel 13 der Geschäftsordnung
der FCI, der folgendermaßen lautet, wird als ausreichend betrachtet:
Artikel 13 - Strafbestimmungen und Sanktionen
Die FCI anerkennt alle auf juristischer Ebene gültigen, definitiven Strafbestimmungen
(gegenüber allen Personen wie Richtern, Züchtern, Ausstellern, Hundeführern usw.),
die ihr die Mitglieder und Vertragspartner mitteilen. Sie setzt die Mitglieder und
Vertragspartner darüber in Kenntnis, damit sie in allen Ländern auf die der Geltungsbereich
der FCI sich erstreckt, vollstreckt werden können.
Es obliegt jedem einzelnen NHV, die Namen aller sanktionierten Personen der FCI-Geschäftsstelle
zu übermitteln. Dieses System ist effizient.
In den letzten Jahren hat unsere Kommission sehr hart an vielen Artikeln des Ausstellungsreglements
gearbeitet. In den meisten Fällen hat sich der Vorstand unseren Vorschlägen angeschlossen,
und das derzeit gültige Ausstellungsreglement der FCI kann von der FCI-Website heruntergeladen
werden. Unser Ziel bestand in der Schaffung eines modernen Ausstellungsreglements,
nicht nur für Skandinavien oder das übrige Europa, sondern auch für weiter entfernt
gelegene FCI-Länder, die manchmal - aufgrund ihres kynologischen Hintergrunds -
der englischen oder amerikanischen Organisationsweise von Hundeausstellungen näherstehen.
Wir hoffen, dass nun alle FCI-Länder dieses Reglement leicht befolgen können, ohne
dass bei der Organisation internationaler Hundeausstellungen Probleme auftreten.
Hundeausstellungen sind ein wichtiges Schaufenster für kynologische Aktivitäten,
und es ist interessant hervorzuheben, dass im Jahr 2014 von der FCI 8.204 internationale
Meisterschaftstitel vergeben wurden, und im Jahr 2015 FCI-weit insgesamt 990 CACIB-Ausstellungen
in 86 Ländern organisiert wurden.
Hundefreunde reisen um den ganzen Erdball, und heute lassen sich leicht Aussteller
aus der Schweiz oder jedem anderen europäischen Land bei Hundeausstellungen in Korea
oder auf den Philippinen antreffen, und umgekehrt.
Doch dies ist oft mit großen Problemen für Aussteller und Organisatoren verbunden.
Was in der Schweiz durch die Tierschutzgesetze verboten wird, ist vielleicht in
einem anderen Land völlig belanglos, und umgekehrt. Wie können wir unsere Aussteller
rund um die Welt informieren und unterrichten?
Mit schönen Paragraphen und Reglements ist es nicht getan! Wir alle müssen in unseren
Heimatländern sowohl künftige Aussteller als auch professionelle Hundeführer darin
unterrichten, strenge ethische Regeln zu beachten und sich als Hundeliebhaber zu
verhalten. Was einem BIS-Hund bei der Crufts und einem Gruppensieger bei der European
Dog Show in Lillestrom geschah, darf nie wieder passieren.
Die FCI-Statuten geben dies klar unter Artikel 2 Zweck an:
Zweck der FCI ist:
- Die Zucht und die Verwendung von Rassehunden zu unterstützen und zu fördern, deren
funktionell einwandfreier Gesundheitszustand und morphologisches Erscheinungsbild
den Anforderungen des Standards einer jeden Rasse entsprechen und die gemäß den
spezifischen Eigenschaften ihrer Rasse arbeiten und verschiedene Funktionen erfüllen
können.
- Die Verwendung, die Haltung und die Zucht von Rassehunden in den Ländern, in denen
die FCI ein Mitglied oder einen Vertragspartner hat zu schützen; den unentgeltlichen
Austausch von Hunden und von kynologischen Informationen zwischen den Mitgliedern
zu unterstützen, sowie die Organisation von Ausstellungen, Prüfungen, Wettbewerben
und anderen Aktivitäten wie Sportveranstaltungen, Einsatz der Hunde bei Rettungsmaßnahmen
usw. anzuregen.
- Die Kynologie und das Wohlergehen der Hunde weltweit zu fördern und zu unterstützen.
Daran sollten wir mit großer Leidenschaft für unsere heißgeliebten Freunde, die
Hunde, arbeiten.
Einmal mehr möchte ich der Fédération Cynologique Luxembourgeoise für die Organisation
unserer Sitzung danken. Die herzliche Atmosphäre, das wunderbare Abendessen im Schloss
Burglinster und die sehr interessante Busfahrt nach Schengen werden wir stets im
Gedächtnis behalten.
Und zu guter Letzt geht mein Dank an Dr. Tamás Jakkel für seine Unterstützung im
FCI-Vorstand, an Yves De Clerq und sein Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit
und an meine Kollegen Nick Schwab und Bojan Matakovic für ihre Hilfe und Unterstützung.
Barbara Müller
Präsidentin der FCI-Ausstellungskommission